Riester Rente
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine
staatliche Förderung durch Zulagen und
Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten und wird somit von deutschem
Staat gefördert. Dies bedeutet allerdings auch, dass die
Riester-Rente eine privat finanzierte Rente ist, welche somit zu
der 3. Säule der Altersvorsorge zählt.
Walter Riester, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
schlug erstmals die Riester-Rente vor welche zu der freiwilligen
Altersvorsorge zählt.
Die Rister-Rente wird lebenslang ausgezahlt und sollte es zum
Todesfall kommen, so kann der Ehepartner diese Rente weiter
beziehen. Auch kann man die Riester-Rente nutzen, um sich einen
eigenen Wohnraum zu schaffen. Welches auch ein kleiner Vorteil ist,
dass die Riester-Rente in der Ansparphase pfändungssicher
ist.
Wer kann alles Riester-Rente beantragen oder bekommen?
Jeder Arbeitnehmer, Selbstständige oder auch Arbeitslosengeld
beziehende Personen können die Riester-Rente bekommen. Auch
Menschen die Krankengeld beziehen oder Pflegepersonen, die nicht
mehr erwerbstätig sind. All diese Menschen können diese
Riester-Rente beantragen. Welche Zulagen kann man bei der
Riester-Rente bekommen oder aus welchen Zulagen besteht die
Riester-Rente?
Die Riester-Rente besteht insgesamt aus 2 Komponenten. Einmal der
Altersvorlagenzulage und zum anderen aus der
Sonderausgabenzulage.
Die Riester-Rente ist so zusagen eine Ergänzung zu der normalen
Rente oder besser gesagt zu der gesetzlichen Altersvorsorge.
Niemand in Deutschland wird gezwungen, die Riester-Rente zu
beantragen da sie auf freiwilliger Basis ist und aus so
stattfindet.
Zu der Riester-Rente gibt es allerdings noch einige wichtige
Aspekte zu beachten, die man am besten bei einer Bank erfragt oder
sich einfach im Internet oder bei einem Berater erkundigt. Es gibt
viele Möglichkeiten, aber die richtige weiß nur der Berater.