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Riester Rente
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Riester Rente

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine staatliche Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten und wird somit von deutschem Staat gefördert. Dies bedeutet allerdings auch, dass die Riester-Rente eine privat finanzierte Rente ist, welche somit zu der 3. Säule der Altersvorsorge zählt.
Walter Riester, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung schlug erstmals die Riester-Rente vor welche zu der freiwilligen Altersvorsorge zählt.
Die Rister-Rente wird lebenslang ausgezahlt und sollte es zum Todesfall kommen, so kann der Ehepartner diese Rente weiter beziehen. Auch kann man die Riester-Rente nutzen, um sich einen eigenen Wohnraum zu schaffen. Welches auch ein kleiner Vorteil ist, dass die Riester-Rente in der Ansparphase pfändungssicher ist.
Wer kann alles Riester-Rente beantragen oder bekommen?
Jeder Arbeitnehmer, Selbstständige oder auch Arbeitslosengeld beziehende Personen können die Riester-Rente bekommen. Auch Menschen die Krankengeld beziehen oder Pflegepersonen, die nicht mehr erwerbstätig sind. All diese Menschen können diese Riester-Rente beantragen. Welche Zulagen kann man bei der Riester-Rente bekommen oder aus welchen Zulagen besteht die Riester-Rente?
Die Riester-Rente besteht insgesamt aus 2 Komponenten. Einmal der Altersvorlagenzulage und zum anderen aus der Sonderausgabenzulage.
Die Riester-Rente ist so zusagen eine Ergänzung zu der normalen Rente oder besser gesagt zu der gesetzlichen Altersvorsorge. Niemand in Deutschland wird gezwungen, die Riester-Rente zu beantragen da sie auf freiwilliger Basis ist und aus so stattfindet.
Zu der Riester-Rente gibt es allerdings noch einige wichtige Aspekte zu beachten, die man am besten bei einer Bank erfragt oder sich einfach im Internet oder bei einem Berater erkundigt. Es gibt viele Möglichkeiten, aber die richtige weiß nur der Berater.